Die sonntägliche Eucharistiefeier ist für katholische Christen eigentlich Pflicht. Aber was, wenn der Besuch einer Messe nicht möglich ist? Das Erzbistum Köln hat nun eine Lösung dafür.
Im Erzbistum Köln sind künftig Wortgottesfeiern mit Kommunionausteilung am Sonntag erlaubt – allerdings nur dann, wenn es für Gläubige nicht möglich ist, an einer Eucharistiefeier teilzunehmen. Für die Feiern soll die Kommunion aus einer am selben Tag gefeierten Eucharistie übertragen werden, wie aus der seit Dienstag geltenden “Rahmenordnung für Wortgottesfeiern mit Kommunionempfang am Sonntag” hervorgeht. In anderen Bistümern gibt es solche Wortgottesfeiern schon länger.
Die Feiern mit Kommunionausteilung sollen von entsprechend ausgebildeten Diakonen, pastoralen Laiendiensten oder Ehrenamtlichen geleitet werden. Die Leiter der Wortgottesfeier oder Kommunionhelfer nehmen vor dem Wortgottesdienst an einer Eucharistiefeier teil und bringen die Kommunion aus dieser Messe anschließend zur Wortgottesfeier.
“Die Wortgottesfeiern mit Kommunionempfang am Sonntag können eine Möglichkeit sein, die Verbundenheit in einer Gemeinde zu erhalten, besonders dann, wenn die Feier der sonntäglichen Eucharistie nicht möglich sein sollte”, sagte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Er hofft darauf, dass die neue Regelung “die Sehnsucht der Gläubigen nach der Feier der Eucharistie wächst und vertieft sowie das kirchliche Leben gestärkt wird”.
Voraussetzung ist, dass es in einer Pfarreiengemeinschaft oder Pfarrei Orte gibt, in denen regelmäßig am Sonntag oder am Vorabend keine Messe gefeiert werden kann. Bei der Entscheidung über eine Wortgottesfeier sind der Pfarrer, das Pastoralteam und die betroffenen Gemeinden zu beteiligen. Das Pastoralteam und die pastoralen Gremien können einvernehmlich feststellen, dass die Einführung notwendig ist. Die Entscheidung ist dem Generalvikar mitzuteilen und mindestens alle drei Jahre neu zu überprüfen.
Für die Leitung kommen Diakone und Laien in Frage, die dazu vom Erzbischof auf Vorschlag des Pfarrers für einen Zeitraum von drei Jahren beauftragt werden. In den Pfarreien und pastoralen Räumen sollen mindestens drei Personen beauftragt werden, um die Feiern als gemeinschaftlichen Vollzug zu verdeutlichen und Vertretungen zu ermöglichen. Neben der persönlichen Eignung erhalten die Beauftragten eine spezielle Ausbildung für den Dienst.
Laien tragen als Wortgottesdienstleitungen liturgische Kleidung, bevorzugt eine Albe, die an das Taufkleid erinnern soll. Nur in Ausnahmefällen sollen die Wortgottesdienstleitungen auch die Kommunion spenden; dies sollen weiterhin die dafür beauftragten Laien tun, “weil dies grundsätzlich ein anderer liturgischer Dienst ist”. Die Trennung der Dienste entspreche nicht nur dem gottesdienstlichen Selbstverständnis, sondern beuge auch der Fehlinterpretation der Rolle der Leitung der Wortgottesfeier vor, heißt es in der Rahmenordnung.
Die Eucharistie gilt in der katholischen Kirche als “Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens”. Die Kirche feiert damit in der Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi die Auferstehung des Herrn. Die Feier der Eucharistie ist Priestern vorbehalten. Katholische Christen sind an Sonntagen und an bestimmten Feiertagen durch das Kirchenrecht verpflichtet, an der Messfeier teilzunehmen. Ist dies nicht möglich, weil es an einem Priester fehlt oder sonstige schwerwiegende Gründe dies nötig machen, empfiehlt das Kirchenrecht eine Teilnahme an einem Wortgottesdienst.