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Erneuerbare Energien: Kommunen sollen finanziell profitieren

In Sachsen-Anhalt sollen Betreiber von neuen Windenergie- oder Fotovoltaikanlagen die Kommunen in der näheren Umgebung künftig finanziell an den Erträgen beteiligen. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Energieminister Armin Willingmann (SPD) gebilligt. „Mit dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz sorgen wir dafür, dass sich der fortschreitende Ausbau der Erneuerbaren vor Ort unmittelbar auszahlt“, sagte der Minister am Dienstag in Magdeburg.

Der Gesetzentwurf sieht für Windkraftanlagen ab einem Megawatt sowie für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sogenannte Mindestzahlungspflichten vor. Bei Windkraftanlagen sind es den Angaben zufolge sechs Euro je Kilowatt Nennleistung. Für Anlagen mit einer Nennleistung von fünf Megawatt ergäben sich daraus jährlich 30.000 Euro, hieß es. Bei Freiflächenanlagen seien im Gesetzentwurf drei Euro je Kilowatt vorgesehen.

Die Zahlungspflicht gilt demnach für Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes errichtet werden sowie für das Repowering, also der Erneuerung von Anlagen. Bei Bestandsanlagen werde hingegen bis zu einem Repowering keine Zahlung fällig, hieß es. Kommunen könnten weitgehend selbst entscheiden, wie sie die Einnahmen einsetzen, sagte Willingmann.

Laut Energieministerium werden in Sachsen-Anhalt aktuell über 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Das Land zähle zu den ersten sechs Bundesländern, die verbindliche Regeln zur finanziellen Beteiligung anstrebten oder bereits erlassen hätten. Das erste Gesetz wurde demnach 2017 in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.