Das Entfernen der Gedenkinschrift für Kriegsopfer auf dem Dresdner Altmarkt ist laut Staatsanwaltschaft nicht rechtswidrig. Die Ermittlungen nach mehreren Strafanzeigen zu dem Fall seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit. Es liege kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen Unbekannte ermittelt. In den Strafanzeigen wurde der Vorwurf erhoben, dass am 10. Januar die Inschrift zur Erinnerung an die Opfer der Bombenangriffe am 13. Februar 1945 rechtswidrig entfernt worden sei.
Die Entfernung der Inschrift an einer Sandsteinbank auf dem Altmarkt hatte Aufsehen erregt, weil sie ohne Ankündigung erfolgte. Die Stadtspitze bedauerte die fehlende Kommunikation.