Artikel teilen:

Ermittlungen nach Entfernen von Gedenkinschrift eingestellt

Das Entfernen der Gedenkinschrift für Kriegsopfer auf dem Dresdner Altmarkt ist laut Staatsanwaltschaft nicht rechtswidrig. Die Ermittlungen nach mehreren Strafanzeigen zu dem Fall seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit. Es liege kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen Unbekannte ermittelt. In den Strafanzeigen wurde der Vorwurf erhoben, dass am 10. Januar die Inschrift zur Erinnerung an die Opfer der Bombenangriffe am 13. Februar 1945 rechtswidrig entfernt worden sei.

Die Entfernung der Inschrift an einer Sandsteinbank auf dem Altmarkt hatte Aufsehen erregt, weil sie ohne Ankündigung erfolgte. Die Stadtspitze bedauerte die fehlende Kommunikation.

Zwar habe es sich bei der Inschrift sowohl um ein Grabmal als auch um ein öffentliches Denkmal gehandelt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Entfernung sei aber in Absprache der zuständigen Behörden erfolgt. Die Maßnahme sei Teil der Neugestaltung und des Umbaus des Altmarktes.