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Entscheidung über Rundfunkbeitrag offen

Die Bundesländer ringen um Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Unklar ist noch, ob der Rundfunkbeitrag steigt, wie es die Fachleute in der Finanzkommission KEF empfohlen haben.

Immer wieder gibt es Diskussionen um den Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF
Immer wieder gibt es Diskussionen um den Rundfunkbeitrag von ARD und ZDFImago / Future Image

Der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) legt sich vor den Schlussberatungen der Ministerpräsidentenkonferenz nicht fest, ob sich die Bundesländer dabei auf die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags einigen werden. Einige Länder hätten bereits klar kommuniziert, was sie über den Beitrag denken. Da gebe es „Kompromisse und Stufen“, aber er wolle nichts vorwegnehmen, sagte Wüst im „Morgenmagazin“ der ARD. Die dreitägigen Beratungen bei der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer in Leipzig sollen am Mittag zu Ende gehen.

Wie Wüst hatte sich zuvor bereits der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) zuversichtlich geäußert, dass sich die Bundesländer in Leipzig auf grundlegende Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einigen. „Wir haben schon einen großen Teil der Strecke geschafft“, sagte er in einem Podcast des Portals „Table.Briefings“. Die Länder seien entschlossen, „einen Reformstaatsvertrag ins Werk zu setzen“. Es gehe darum, „den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dahingehend zukunftsfähig zu machen, dass er dauerhaft Akzeptanz findet. Dafür muss zum einen das Produkt stimmen, aber zum anderen auch der Preis.“

Rundfunkbeitrag zum 1. Januar um 58 Cent erhöhen?

Die Finanzkommission KEF hat empfohlen, den monatlichen Rundfunkbeitrag zum 1. Januar um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. „58 Cent für sich genommen hören sich natürlich erst einmal nicht viel an“, sagte Liminski, wies aber darauf hin, dass der Beitrag als Pflichtabgabe einer besonderen Rechtfertigungspflicht unterliege. Ziel muss es seinen Worten zufolge sein, dass die Bundesländer neben Festlegungen zur Struktur auch eine Entscheidung für eine verlässliche Finanzierungsperspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fällen.

Liminski verteidigte die Pläne der Rundfunkkommission der Bundesländer, 16 ARD-Hörfunkkanäle und die Hälfte der 10 Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF zu streichen. „Mir ist erst einmal wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag vor allen Dingen in den Hauptprogrammen umgesetzt und erfüllt wird, also ARD, ZDF, Deutschlandradio und auch in den Dritten“, sagte der CDU-Politiker. Der Auftrag dürfe nicht in die Spartenkanäle abgeschoben werden.

Zukunft der Spartenkanäle ungewiss

Früher habe man die Spartenkanäle auch dafür gebraucht, Sendungen aus dem Hauptprogramm noch einmal zu zeigen. In Zeiten von Mediatheken sei das nicht mehr notwendig.

Die Ministerpräsidentenkonferenz will in Leipzig einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aushandeln, der im Anschluss von allen 16 Landesparlamenten verabschiedet werden muss. Die von der Finanzkommission KEF empfohlene Beitragserhöhung hatten mehrere Landesregierungen, darunter die sächsische und die bayerische, in der Vergangenheit bereits abgelehnt.