Artikel teilen:

Entschädigung für behinderte Heimkinder beschlossen

Berlin – Behinderte, die unter restriktiven Erziehungsmethoden in Heimen gelitten haben, sollen ab kommendem Jahr entschädigt werden. Das Bundeskabinett stimmte der Gründung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu, die die von Bund, Ländern und Kirchen versprochenen Hilfen auszahlen soll. Betroffene sollen eine einmalige pauschale Entschädigung in Höhe von 9000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 5000 Euro erhalten.
Für die Entschädigungen hatten Behindertenvertretungen lange gekämpft. Bereits seit Längerem gibt es Fonds für Opfer der Heim­er­ziehung in der frühen Bundesrepu­blik und der DDR. Behinderte Heim­kinder gingen bislang leer aus. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, mit der Stiftung werde eine „nicht hinnehmbare Gerechtigkeitslücke“ geschlossen.
Die Stiftung soll am 1. Januar 2017 an den Start gehen. Laut Bundesarbeitsministerium wollen Bund, Länder und Kirchen am 1. Dezember die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen. Sie zahlen zu gleichen Teilen in die Stiftung ein. Die Kirchen sehen sich als Träger vieler Einrichtungen mit in der Verantwortung für Entschädigungen.
 Die Hilfen richten sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik oder bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie untergebracht waren. Sie litten oftmals unter gewaltsamen Erziehungsmethoden. Für ihre Anträge sollen in den Ländern Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet werden. Bis Ende 2019 können sich Betroffene melden. Die Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit. epd