Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 Euro von der Pflegekasse für sogenannte Entlastungsleistungen. Wer diese Summe nicht vollständig ausschöpft, kann den Rest auch in den Folgemonaten nutzen, darauf machte die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf am Freitag aufmerksam. Was von den für 2023 insgesamt zur Verfügung stehenden 1.500 Euro nicht verbraucht wurde, könne sogar noch bis Ende Juni dieses Jahres verwendet werden.
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