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Energiesperren: Hilfe aus Bremer Härtefallfonds ausgeweitet

Wer im Land Bremen wegen gestiegener Energiepreise von der Sperrung seines Strom-, Gas- oder Wasseranschlusses bedroht ist, kann jetzt auch ohne einen Anspruch auf Sozialleistungen Hilfe aus einem Härtefallfonds bekommen. Die zuständige Deputation der Bürgerschaft hat am Mittwoch eine Richtlinie verabschiedet, die die Details der Umsetzung regelt. Der erweiterte Fonds greife, wenn eine Strom-, Gas- oder Wasser-Sperre angekündigt oder bereits umgesetzt sei, teilte das Sozialressort mit. Er soll 2024 weitergeführt werden.

Der Härtefallfonds war 2021 ursprünglich als einmaliges Hilfesystem aufgelegt worden für Haushalte, die entweder Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen bekommen. Die Mittel sollten Energie- und Wassersperren abwenden, wenn im Einzelfall alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Angesichts der durch den Krieg gegen die Ukraine bedingten Energiepreiskrise hatte der Senat den Fonds im April auch auf Haushalte ausgeweitet, die keine Sozialleistungen bekommen.

Die Neuregelung ist an Grenzen für Einkommen und Barvermögen gebunden. Die Leistungen werden den Angaben zufolge bei den Verbraucherzentralen in Bremen und Bremerhaven beantragt, die die Abwicklung übernehmen und darüber hinaus Energieberatungen anbahnen können.

Diese „Kompetenzstellen“ sollen ihre Tätigkeit im Laufe der nächsten Wochen aufnehmen, wie es hieß. Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD) appellierte: „Nehmen Sie den Härtefallfonds in Anspruch, bevor Ihnen Strom oder Gas abgedreht werden.“