Die Antidiskriminierungsbeauftragte in Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat anlässlich des Welt-Aids-Tags (1. Dezember) die weiterhin bestehende Ausgrenzung von HIV-Kranken kritisiert. „HIV und Aids sind für viele Menschen immer noch stark mit Angst besetzt, die teilweise auf die Berichterstattung aus den 1980er Jahren zurückgeht“, sagte sie laut Landtags-Pressestelle am Donnerstag in Kiel. Das führe letztlich zu einer anhaltenden Benachteiligung von HIV-positiven Menschen.
Wer sich mit dem HI-Virus infiziere, habe Dank der Forschung bei einer rechtzeitigen medizinischen Behandlung eine fast normale Lebenserwartung, erkläre El Samadoni. Die Diskriminierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen bestehe jedoch nach wie vor. „Gegen eine HIV-Infektion helfen Medikamente und gegen Diskriminierung hilft Aufklärung“, sagte Samiah El Samadoni.
El Samadoni verwies auf eine Studie der Deutschen Aidshilfe aus dem Jahr 2021. Darin hätten 95 Prozent der Befragten angegeben, in den vergangenen zwölf Monaten Diskriminierung erlebt zu haben. Dabei spiele die Diskriminierung im Bereich des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle. „Gerade im Bereich des Gesundheitswesens würde man eigentlich erwarten, dass eine Stigmatisierung und Benachteiligung von HIV-positiven Menschen aufgrund des Fachwissens der dort arbeitenden Personen nicht stattfindet. Dies ist leider häufig nicht der Fall, was ich sehr bedenklich finde“, sagte El Samadoni.
Regelmäßig erhalte die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holsteins Eingaben von Menschen, die aufgrund ihrer HIV-Infektion benachteiligt wurden. Dabei ging es etwa um eine Ablehnung bei einer zahnärztlichen Behandlung oder im Bewerbungsverfahren.
Diese Verhaltensweisen könnten oftmals nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sanktioniert werden. Viele Betroffene scheuten diesen Weg wegen emotionaler Belastung und hoher Kosten. Die Antidiskriminierungsstelle plädiere daher für ein Verbandsklagerecht, damit nicht mehr einzelne Betroffene vor Gericht gehen müssen.