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Eklatante Unterschiede bei Friedhofsgebühren in Rheinland-Pfalz

Die Gebühren für Bestattungen in rheinland-pfälzischen Kommunen unterscheiden sich nach wie vor um ein Vielfaches. Die Unterschiede seien viel zu hoch, um sie durch strukturelle Gegebenheiten wie Zahl der Friedhöfe und Anzahl der Einwohner erklären zu können, teilte der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz am Montag in Mainz mit. Gemeinsam mit der Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas hatte der Verein die Gebührensätze der 50 größten Städte und Gemeinden im Land miteinander verglichen.

Den vorgelegten Zahlen zufolge fällt beispielsweise in der Landeshauptstadt Mainz für ein Erdwahlgrab mit 30 Jahren Nutzungsdauer eine Gebühr von 4.861 Euro an, in Bad Ems werden für die gleiche Nutzungsdauer lediglich 1.940 Euro in Rechnung gestellt. Ein Urnenreihengrab mit 20-jähriger Nutzungsdauer ist in Frankenthal mit 2.143 Euro mehr als viermal so teuer wie im nahe gelegenen Bad Dürkheim (507 Euro). Beim Vergleich einzelner Dienstleistungen seien die Differenzen sogar noch größer. Eine Urnenbeisetzung koste im pfälzischen Grünstadt 500 Euro, in Bad Ems hingegen lediglich 60 Euro. Es sei klar, dass es keine Gebührengleichheit zwischen Großstädten und kleinen Gemeinden, etwa in der Eifel, geben könne, sagte der Landesgeschäftsführer des Steuerzahlerbundes, René Quante, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die vorgefundenen Unterschiede seien allerdings „schon krass“.

Bereits 2018 hatten Aeternitas und Steuerzahlerbund eine ähnliche Vergleichsstudie vorgelegt, die ebenfalls sehr große Differenzen bei der Preisgestaltung belegte. Seither seien die Bestattungskosten teils erheblich angestiegen. So hätten sich die Gesamtgebühren für ein anonymes Urnengrab in Grünstadt von 406 auf 2.600 Euro mehr als verfünffacht. Auch die Stadt Wörth am Rhein habe ihre Gebühren für ein Erdreihengrab mehr als verdoppelt. Wenige Kommunen, darunter Speyer, Neustadt/Weinstraße und Alzey hätten ihre Gebühren leicht abgesenkt. Im Bundesvergleich sind die Friedhofsgebühren in Rheinland-Pfalz noch immer vergleichsweise niedrig.

Die Verfasser der Studie appellierten erneut an Kommunen, Sparpotenziale bei der Friedhofswirtschaft zu nutzen. Zudem müssten Gebührenzuschläge für die Bestattung Ortsfremder abgeschafft werden, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstießen. Nicht mehr benötigte Friedhofsflächen sollten wie andere Grünanlagen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, statt die Kosten auf die Angehörigen Verstorbener umzulegen, sagte Quante dem epd.