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EKD plant einheitliche Zahlungen für Missbrauchsbetroffene

Ein hart errungener Kompromiss: Die evangelische Kirche plant, Anerkennungszahlungen für Missbrauchsbetroffene zu vereinheitlichen. Nun werden Details bekannt – und eine Summe genannt.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will ihre Anerkennungszahlungen für Missbrauchsbetroffene bundesweit vereinheitlichen. Geplant ist ein Kombimodell, dass sich aus einer individuellen und einer pauschalen Leistung zusammensetzt, wie der Sprecher der Betroffenen im EKD-Beteiligungsforum, Detlev Zander, am Montag vor dem in Würzburg tagenden Kirchenparlament erläuterte. Die pauschale Leistung solle eine Höhe von 15.000 Euro haben und im Fall von strafrechtlich relevanten Taten gezahlt werden.

“Die Summe der pauschalen Leistung stellt für uns Betroffene im Beteiligungsforum die absolute Untergrenze dar, um dieser Reform überhaupt zustimmen zu können”, sagte Zander. “Wir wissen, dass es Betroffene gibt, denen die Summe zu niedrig ist. Wir wissen auch, dass es Personen in der Kirche und Diakonie gibt, denen der Betrag zu hoch ist.” Die Summe sei ein hart errungener Kompromiss.

Die Richtlinie soll frühestens im März vom Rat der EKD inkraftgesetzt werden. Derzeit haben die Landeskirchen noch Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Bislang fallen die Anerkennungsleistungen je nach Landeskirche unterschiedlich aus.