Eine EU-Richtlinie zum Schutz von Journalisten, Aktivisten, Wissenschaftlern und Nichtregierungsorganisationen vor ungerechtfertigten Einschüchterungsklagen ist einen entscheidenden Schritt weiter. In der Nacht zu Donnerstag einigten sich Unterhändler des EU-Parlaments und des Rates in Brüssel auf eine gemeinsame Fassung. Abschließend müssen beide Organe formell zustimmen. Danach haben die 27 Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Rechtsvorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie soll sogenannte Slapp-Klagen (“Strategic Lawsuit against Public Participation”) unterbinden, mit denen Unternehmen oder Regierungsbehörden gegen unliebsame Recherchen und Berichterstattung vorgehen. Dabei geht es den Klägern zumeist nicht darum, die Verfahren zu gewinnen. Vielmehr sollen die Gegner durch langwierige und teure Prozesse eingeschüchtert und eine kritische Aufmerksamkeit für bestimmte Sachverhalte verhindert werden.
Ziel des neuen Gesetzes ist, Personen und Organisationen zu schützen, die in Bereichen wie Grundrechte, Umwelt oder Bekämpfung von Desinformation und Korruption tätig sind. Offensichtlich unberechtigte Klagen gegen sie sollen schneller abgewiesen werden können; Kläger müssen nachweisen, dass ihre Vorwürfe stichhaltig sind. Gerichte können die Kläger verpflichten, die Kosten für die Verteidigung des Beklagten zu übernehmen; gegebenenfalls tritt auch der Staat mit Beihilfen ein.
Weiter erhalten Opfer Anspruch auf Schadenersatz. In jedem EU-Mitgliedsland soll es eine zentrale Anlaufstelle geben, in der Betroffene finanzielle und psychologische Unterstützung erhalten. Ferner sollen rechtskräftige Urteile über abgewehrte Einschüchterungsklagen leicht zugänglich gemacht werden. Die Richtlinie sieht auch vor, Verurteilungen, die in Nicht-EU-Staaten im Rahmen missbräuchlicher Verfahren erfolgten, innerhalb der Union nicht anzuerkennen.