Die Bedrohung der öffentlichen Ordnung in Rheinland-Pfalz durch Extremisten verschiedener Art hat nach Aussage von Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) eine „neue Qualität und eine neue Dynamik“ angenommen. „Die Sicherheitsbehörden sehen sich einer breiten Front von Extremisten, Verfassungsfeinden und ausländischen Geheimdiensten gegenüber“, sagte er am Montag in Mainz bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts. Sowohl die rechtsextreme als auch die islamistische Szene wachse zahlenmäßig. Ausführlich widmet sich der Bericht auch der AfD.
Deren Mitglieder werden zwar – mit Ausnahme der Jugendorganisation Junge Alternative – vom Verfassungsschutz nicht zum rechtsextremen Spektrum dazugerechnet. Dennoch beantwortete der Leiter des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, Elmar May, die Frage, ob die Partei inzwischen auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht werde, mit einem „klaren Ja“. Durch das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster sehe sich seine Behörde in ihrem Vorgehen gestärkt.
Verfassungsschutz-Chef und Innenminister sehen Belege für eine weitere Radikalisierung der Partei. „Ein gemäßigter Flügel existiert nicht mehr“, sagte Ebling. Sorgen bereite der intensive Austausch zwischen AfD, neurechten Thinktanks und rechtsgerichteten Burschenschaften. Es gebe regelmäßige Treffen zur Vernetzung der rechten Szene, unter anderem im mittlerweile geschlossenen „Zentrum Rheinhessen“ in Mainz.
Islamistische Gruppen haben nach Erkenntnis der Behörden seit dem Hamas-Überfall auf Israel und dem israelischen Krieg gegen den Gaza-Streifen an Zuspruch gewonnen. Sowohl die palästinensische Hamas, als auch die libanesische Hisbollah und die türkische „Kalifatsstaat“-Bewegung hatten die Zahl ihrer Anhänger in Rheinland-Pfalz vergrößern können. Insgesamt schätzt der Verfassungsschutz das islamistische Personenpotenzial auf landesweit 700 Menschen, 40 mehr als ein Jahr zuvor.
Ein Schwerpunkt beim Kampf gegen Extremisten bleibt Eblings Worten zufolge der Versuch, Extremisten jeglicher Art eventuell vorhandene Waffen abzunehmen. In der Praxis gebe es dabei jedoch Hindernisse, räumte May ein. So müssten für den Entzug einer Waffenbesitzkarte verfassungsfeindliche Bestrebungen gerichtsfest nachgewiesen werden. Bei Personen aus dem sogenannten Reichsbürger-Spektrum sei dies in der Regel möglich, da viele sich ausschweifend in der Öffentlichkeit äußerten. Bei anderen für den Verfassungsschutz relevanten Gruppen sei dies deutlich schwieriger.