Immer mehr Bücher werden auch als E-Book veröffentlicht. Aber es ist bislang noch nicht geregelt, wann eine Bibliothek eine E-Book-Lizenz kaufen und das elektronische Werk an ihre Nutzer verleihen kann.
Nutzer von Bibliotheken in Deutschland sollen künftig einen besseren Zugang zu elektronischen Büchern erhalten. Die Teilnehmer eines von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) eingerichteten Runden Tisches veröffentlichten am Mittwoch Empfehlungen zum Verleihen von E-Books, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Frankfurt mitteilte.
Mehr als jedes zehnte in Bibliotheken ausgeliehene Buch ist bereits ein E-Book, Tendenz stark steigend. Autoren und Verlage sehen ihre wirtschaftliche Existenz durch die sogenannte Onleihe gefährdet. Bibliotheken beklagen demgegenüber, dass ihnen Bestseller oft erst Monate nach Erscheinen zur Verfügung gestellt würden. Damit würden sie in ihrem öffentlichen Auftrag zur Informationsvermittlung abgeschnitten.
Der Runde Tisch schlägt vor, dass die Bibliotheken mit den Verlagen spezielle Verträge aushandeln. Sollten E-Books früher als bisher zur Verfügung gestellt werden, wird empfohlen, dies bei den Lizenzverhandlungen finanziell zu berücksichtigen.
Roth begrüßte die Empfehlungen. “Gemeinsam haben wir es geschafft, Bewegung in die seit Jahren festgefahrene Debatte zu bringen.” Ihre Erwartung sei, dass nun auf dieser Basis im Rahmen von Pilotprojekten Lizenzmodelle entwickelt und erprobt würden.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes, Volker Heller, erklärte, eine allgemeinverbindliche rechtliche Regelung sei nicht durchsetzbar gewesen. Durch die am Runden Tisch vereinbarten Pilotprojekte erhoffe er sich, dass “Bibliotheken einen verlässlichen Zugang zu Veröffentlichungen ab dem ersten Publikationstag erhalten.”