Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hält weitere Entlastungsschritte für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige für nötig. Die Ausweitung mehrerer Unterstützungsleistungen in der Pflege mit Jahresbeginn 2024 dämpfe nur einen Teil der gestiegenen Kosten, sagte sie laut Mitteilung des Sozialministeriums von Dienstag. „Um die Belastungen für die Menschen zu reduzieren, braucht es eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung“, forderte Drese. Mit Blick auf die künftige Ausgestaltung setze sie auf die von MV mitinitiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe. „Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten weitere Vorschläge zur Pflegereform und zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorgelegt werden“, sagte die Ministerin.
Drese begrüße, dass die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohnende steigen. Tatsache sei jedoch, dass die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form die rasant steigenden Kosten langfristig nicht decken könne, sagte sie. Laut Ministerium erhalten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in stationären Einrichtungen künftig im ersten Jahr in einer Pflegeeinrichtung eine Entlastung ihres Eigenanteils um 15 statt bisher fünf Prozent. Im zweiten Jahr steigen die Zuschüsse von 25 auf 30, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.
Auch für zu Hause lebende Pflegebedürftige werden die Pflegeleistungen erhöht. Das betrifft die Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sowie das Pflegegeld zur freien Verfügung, mit einer Erhöhung um jeweils 5 Prozent. Pflegeleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beantragen. Drese: „Mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden in unserem Land zuhause gepflegt. In vielen Fällen übernehmen Angehörige dabei selbst die Pflegeverantwortung.“
Wichtig sei es daher, pflegende Angehörige mehr zu unterstützen, forderte die Ministerin. Mit der Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes haben Familienmitglieder jetzt die Möglichkeit, sich bis zu zehn Tage jährlich unter vollem Lohnausgleich freistellen zu lassen. Bisher galt dies nur einmalig. „Akute Pflegesituationen sind häufig nicht vorhersehbar oder auf ein bestimmtes Jahr beschränkt“, sagte Drese. Durch die Neuregelung hätten Angehörige etwas mehr Zeit, um sich in dringenden Fällen zu kümmern, ohne finanziell benachteiligt zu werden.