Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht im Fall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Es sei „relativ offensichtlich: Hier wird natürlich das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht“, sagte Dobrindt am Donnerstag zdfheute.de. Öffentlichkeit, Politik, Justiz sollten „an der Nase herumgeführt werden“, ergänzte er und forderte eine Debatte über Konsequenzen.
Um dies nicht dauerhaft zuzulassen und neue Fälle zu provozieren, müsse man sich der Debatte stellen, „dass hier Missbrauchsmöglichkeiten ganz offensichtlich durch dieses Gesetz gegeben sind“. Missbrauch müsse minimiert oder verhindert werden.
Die Union stand dem von der Ampel-Koalition eingeführten Selbstbestimmungsrecht von Beginn an kritisch gegenüber. Die Koalition von Union und SPD hat vereinbart, die Regelung bis Sommer 2026 zu evaluieren. Der Fall Liebich lässt Rufe nach Konsequenzen nun früher laut werden.
Das seit 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht trans- und intergeschlechtlichen Menschen, Geschlechtseintrag und Vornamen in amtlichen Dokumenten durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Das Gesetz löste das alte Transsexuellengesetz ab, das Untersuchungen zur Voraussetzung des amtlichen Geschlechtswechsels machte, die Betroffene als diskriminierend und übergriffig beschrieben hatten.
Liebich muss demnächst eine Haftstrafe antreten. Noch unter dem früheren Namen Sven Liebich wurde sie im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und Billigung eines Angriffskrieges zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.