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Diakonat

In der katholischen Kirche ist der Diakon ein sakrales Amt, wie der Priester und der Bischof. Frauen sind bislang zum Diakonat nicht zugelassen. Die Öffnung von Weiheämtern für Frauen ist einer der zentralen Streitpunkte in innerkatholischen Reformdebatten.

Der Diakon sorgt sich vor allem um alte und kranke oder in Not geratene Menschen. Er ist aber auch in den beiden anderen kirchlichen Grunddiensten, der Liturgie und der Verkündigung, tätig. Durch ihre Weihe sind Diakone zur Spendung der Taufe oder zum Predigen befähigt.

Es gibt hauptberufliche Diakone und solche mit Zivilberuf. Im Unterschied zum Priester oder Bischof können sie verheiratet sein. Wer sich entschließt, unverheiratet Diakon zu werden, muss mindestens 25 Jahre alt sein und nach der Weihe ehelos bleiben, also zölibatär leben. Ein verheirateter Mann wird dagegen erst mit 35 zum Diakonat zugelassen und benötigt die Zustimmung seiner Ehefrau.

In der Bibel werden Diakone als „Gottes Mitarbeiter am Evangelium Christi“ bezeichnet. Mit dem Frühmittelalter wurde das vorher eigenständige Amt des Diakons zu einer Durchgangsstufe zum Priestertum. Erst das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) führte das Ständige Diakonat als eigenständigen Teil des kirchlichen Amtes wieder ein. (2415/11.10.2023)