Opfer von Straftaten gegen das internationale Völkerrecht erhalten in Deutschland mehr Rechte und Klagemöglichkeiten. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Im Fokus stehen dabei Opfer sexualisierter Gewalt wie Sexsklavinnen oder Frauen, die zu einer Abtreibung gezwungen wurden. Auch Gewalt gegen sexuelle Minderheiten und das Verschwindenlassen von Menschen kann künftig leichter geahndet werden.
Opfer oder Angehörige von Getöteten sollen laut den Vorgaben bei Verfahren in Deutschland als Nebenkläger auftreten können. Dazu sollen sie ohne weitere Voraussetzung einen Opferanwalt und in gewissen Fällen auch psychosoziale Begleitung erhalten. Amt- und Hoheitsträger müssen sich bei völkerrechtlichen Straftaten vor Gericht verantworten und können sich nicht mehr auf die sogenannte Funktionsträgerimmunität berufen.