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Demut: “Das deutsche Modell findet Beachtung”

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Freistaat Thüringen fordert mehr Selbstbewusstsein der Kirche im Verhältnis zu Landesregierung und Landtag. Man dürfe sich trotz sinkender Mitgliederzahlen nicht kleiner machen, als man sei, sagte Oberkirchenrat André Demut anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung des Thüringer Staatskirchenvertrags am 15. März 1994. „Wir müssen unsere Themen und Inhalte fröhlich nach vorn stellen“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ob Kirche gehört werde oder nicht, hänge nicht an der Quantität der Mitglieder.

Insgesamt haben sich laut Demut die gesellschaftlichen Herausforderungen zwar verändert. Doch das im Prinzip seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschriebene Verhältnis von Staat und Kirche bestehe unverändert fort. Dabei habe er die Erfahrung gemacht, dass auch im Gespräch mit nicht konfessionell gebundenen Landtagsabgeordneten die Arbeit der Kirchen gerade im karitativen, seelsorgerischen oder sozialen Bereich als wichtig angesehen werde, sagte der Beauftragte der Kirchen beim Land. Der Vorteil des Staatskirchenvertrags bestehe darin, dass er Grundlegendes regele und damit viele Dinge vereinfache.

Als Beispiel nannte Demut die Regelungen zur Bestattung von konfessionell ungebundenen Menschen auf evangelischen Friedhöfen. Das werde nicht infrage gestellt. „Würde es diesen Vertrag nicht geben, müssten wir das für jeden Friedhof einzeln festschreiben“, sagte Demut. Auch die Fragen der Ausbildung von Lehrern und der Organisation des Religionsunterrichts sei einheitlich geregelt. Das schaffe Sicherheit und Entlastungen.

Dabei finde das deutsche Modell der Beziehungen zwischen Kirchen und Staat zunehmend Beachtung. So scheine auch im strikt laizistischen Frankreich die Nachdenklichkeit vor dem Hintergrund der muslimischen Zuwanderung zu steigen, dass ein Religionsunterricht Vorteile bringen könne, in dem nach wissenschaftlichen Kriterien ausgebildete Lehrerkräfte ein Angebot gestalten, das transparent und kritisierbar bleibe.

Seit dem 15. März 1994 regelt der Vertrag zwischen den Evangelischen Kirchen in Thüringen und dem Land Fragen etwa der universitären Theologenausbildung und der Organisation der Anstaltsseelsorge. Auch Fragen zu Kirchengebäuden und Denkmalpflege, Zahlungen von Staatsleistungen oder Bestimmungen zu Feiertagsschutz und Seelsorge-Geheimnis sind in dem Dokument festgeschrieben.