Während Hessen und Rheinland-Pfalz bei Sonntagsöffnungen für bestimmte Läden vorangehen und Gesetze ändern, bleibt das Saarland zurückhaltend. Öffnungen sind nur sehr begrenzt möglich.
Für den Sonntagseinkauf das Ladenöffnungsgesetz ändern – was Hessen bereits 2024 getan hat und Rheinland-Pfalz kürzlich ankündigte, lehnt das Saarland weiter ab. “Die Landesregierung beabsichtigt daher derzeit keine grundlegende Änderung des Gesetzes”, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung in Saarbrücken. Digitalisierte Kleinstsupermärkte ohne Personal könnten bereits derzeit unter bestimmten Voraussetzungen an Sonntagen öffnen, lautet die Begründung.
Demnach kann eine solche Sonntagsöffnung für maximal fünf Stunden zulässig sein, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als rund 150 Quadratmeter ist und das Angebot sich auf Waren des täglichen Bedarfs beschränkt. Eine Störung von Gottesdiensten oder Beisetzungen gelte es zu unterlassen. Auch sei eine Pfandrückgabe nicht gestattet.
Arbeitsminister Magnus Jung (SPD) erklärte, um die öffentliche Ordnung zu wahren, könnten Kommunen weitere Einschränkungen erlassen. Es gehe unter anderem um einen Ausgleich zwischen flexiblen Öffnungszeiten, einem besseren Angebot bei der Nahversorgung und “dem Schutz der im Saarland besonders geschätzten Sonntagsruhe”.