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Dauerhaftes Waffenverbot im Hamburger Nahverkehr

In Hamburg gilt ab sofort ein dauerhaftes Waffenverbot im Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Die Verordnung hatte der Senat in der vergangenen Woche beschlossen, sie trat am Sonntag formal in Kraft und wurde am Montag „scharfgeschaltet, indem die Schilder sichtbar gemacht werden“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Gemeinsam mit Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) und Polizeipräsident Falk Schnabel enthüllte er das Verbotsschild am S-/U-Bahnhof Jungfernstieg. Mit dabei waren Saskia Heidenberger, Personalvorständin der Hamburger Hochbahn, und Christian Huppertz, Leiter der DB Sicherheit Nord.

„Wir sind das erste Bundesland, das von den neuen Möglichkeiten, die die Bundesregierung durch die Veränderung des Waffengesetzes im Zuge des Sicherheitspaketes geschaffen hat, umfassend Gebrauch macht“, sagte Grote. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) träfen viele Menschen auf engem Raum aufeinander, „und wir sind darauf angewiesen, dass sich dort alle sicher fühlen“. Deshalb gelte: „Wir wollen den Kontrolldruck erhöhen.“ Das Waffenverbot im ÖPNV wirke sich auch auf die Sicherheit in der gesamten Stadt aus, erklärte Grote.

Das Verbot umfasst dem Innensenator zufolge jede Art von Schusswaffen sowie Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Ebenfalls verboten seien Reizstoffsprühgeräte, außer es handele sich um zugelassene Varianten. „Wer entdeckt wird, riskiert nicht nur, dass die Waffe eingezogen wird, sondern auch Bußgeld“, sagte Grote. Dieses fange „bei 150 Euro an und geht bis 10.000 Euro“. Ausnahmen gälten für Menschen, die aus beruflichen Gründen entsprechende Gegenstände mit sich führen. Und auch wer gerade einen Messerblock gekauft habe, dürfen diesen mit in die Bahn nehmen, allerdings nur in verschlossenem Zustand.

Geltungsbereich des Waffenverbots sind laut Grote alle U-Bahnen der Hamburger Hochbahn, AKN-Bahnen, Nahverkehrsbusse, Bahnhöfe und Haltestellen sowie die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche am Hauptbahnhof, Jungfernstieg und am Zentralen Omnibusbahnhof. Der Bund arbeite parallel daran, für seinen Teil des ÖPNV, insbesondere das S-Bahn-Netz, eine entsprechende Verordnung in Kraft zu setzen. Die Bundespolizei hatte kürzlich für den Übergangszeitraum eine Allgemeinverfügung für den Geltungsbereich der S-Bahn Hamburg bis zum 1. Januar 2025 erlassen, die darüber hinaus verlängert werden kann.

Gemeinsames Ziel von Landes- und Bundespolizei, Hochbahn-Wache und DB Sicherheit Nord ist es, die gefühlte und tatsächliche Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg weiter zu stärken. Alle vier Partner wollen bei der Durchsetzung des Verbots eng zusammenarbeiten. Vorgesehen seien zielgerichtete und anlassbezogene Kontrollen bei entsprechenden Verdachtsmomenten, aber auch gemeinsame Schwerpunkteinsätze.

Der Leiter der DB Sicherheit Nord, Huppertz, sagte: „Natürlich werden wir jetzt nicht konzentriert durch den ÖPNV patrouillieren und Leute auf Verdacht ansprechen.“ Verkehrssenator Tjarks erläuterte, Sicherheitskräfte dürften ohnehin nur darum bitten, dass Personen ihre Taschen öffnen, Durchsuchungen dürften sie nicht vornehmen. Komme es zum Konflikt, würden sie mit der jeweiligen Person aussteigen, und es werde die Polizei dazu gerufen. Sie führe dann die Durchsuchung durch.

Laut Grote hat Hamburg in seinen bereits bestehenden Waffenverbotszonen gute Erfahrungen gemacht: „Wir haben allein am Hauptbahnhof in der Zeit seit Einführung des Waffenverbots schon knapp 500 Messer sichergestellt.“