Der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog proklamiert und auf den 27. Januar festgelegt. An diesem Tag war 1945 das Vernichtungslager Auschwitz im heutigen Polen von sowjetischen Truppen befreit worden.
Die Vereinten Nationen riefen 2005 den 27. Januar als „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ aus. Seit 2006 wird er weltweit an zahlreichen Orten begangen. Der
Bundestag kommt anlässlich des Gedenktages alljährlich zu einem Staatsakt zusammen, an dem alle Spitzen der Verfassungsorgane teilnehmen.
Der Begriff „Holocaust“ leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet „Brandopfer“. Er wird heute vor allem für den systematischen Völkermord an den europäischen Juden im Zweiten Weltkrieg durch die Nationalsozialisten verwendet. Juden sprechen oft auch von der „Shoah“ – so lautet der hebräische Begriff für den Holocaust.