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Das Stichwort: Härtefallkommission

Härtefallkommissionen beraten in den Bundesländern darüber, ob abgelehnten Asylsuchenden in Einzelfällen aus humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt werden kann. Sie sind oft die letzte Chance für ausreisepflichtige Ausländer, ein Bleiberecht zu erlangen. Spricht sich die ehrenamtliche Kommission in einem „Ersuchen“ an das Innenministerium für ein solches Recht aus, kann das Ministerium den Aufenthalt genehmigen. Flüchtlinge können schriftliche Eingaben an die Vorsitzende oder die Kommissionsmitglieder richten.

Seit 2006 besteht auch in Niedersachsen eine solche Kommission. Ihr gehören neun Mitglieder und ihre Vertreter an, die vom Innenministerium berufen werden. Kirchen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und der Flüchtlingsrat schlagen eigene Vertreter vor.

Das Ministerium selbst zieht weitere Vertreter aus Unternehmerverbänden, Gewerkschaften oder dem Öffentlichen Dienst sowie einen Arzt oder eine Ärztin mit psychotherapeutischer Erfahrung hinzu. Ab 2025 sollen erstmals Personen aus der kommunalen Integrationsarbeit oder einer Ausländerbehörde berufen werden.

Für eine positive Entscheidung reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die soziale, schulische oder berufliche Integration. Steht bereits ein Ausreisetermin fest, nimmt die Kommission den Fall nicht mehr an. Allerdings werden die betroffenen Personen vorher informiert und erhalten zweimal eine Frist von vier Wochen, um sich an die Härtefallkommission zu wenden.

Ausgeschlossen ist eine Eingabe auch, wenn der oder die Betroffene bereits strafrechtlich verurteilt ist. Allerdings gibt es Verjährungsfristen. Bagatellstraftaten führen nicht zu einer Ablehnung.