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Das passiert bei der Auflösung des Bundestags

Nur der Bundespräsident kann den Bundestag auflösen. Geschieht dies, muss laut Artikel 39 des Grundgesetzes innerhalb von 60 Tagen ein neuer Bundestag gewählt werden. Der „aufgelöste“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags bestehen und kann auch noch Beschlüsse fassen. Es gibt also keine Zeit ohne ein Parlament.

Vor einer Auflösung des Parlaments muss der Bundespräsident prüfen, ob die Regierung des Kanzlers oder der Kanzlerin tatsächlich politisch nicht mehr handlungsfähig ist. Dazu hat er drei Wochen Zeit. Aus Gründen der politischen Stabilität hat der Bundestag kein Selbstauflösungsrecht.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, nach der verlorenen Vertrauensfrage Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorzuschlagen, den Bundestag aufzulösen. Damit macht er den Weg für Neuwahlen frei. Sie sind für den 23. Februar 2025 geplant. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP war am 6. November zerbrochen. Die Regierung aus SPD und Grünen hat im Bundestag keine Mehrheit mehr.

Die Bundesregierung ist auch nach einer verlorenen Vertrauensfrage weiterhin im Amt. Erst nach dem Zusammentritt des neuen Bundestags ist sie nur noch „geschäftsführend“ im Amt, bis eine neue Regierungskoalition steht.