Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 vom späteren, ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) verkündet. Danach trat es in den damaligen westdeutschen Ländern in Kraft. Es war die Verfassung der Bundesrepublik und ist seit dem 3. Oktober 1990 die Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands.
Von September 1948 an hatte der in Bonn tagende Parlamentarische Rat im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und USA das Grundgesetz erarbeitet. Grundlage war der Entwurf eines vorhergehenden Verfassungskonvents.
Dem Parlamentarischen Rat gehörten 61 Männer und vier Frauen an. Der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert gelang es, öffentlichen Druck zu erzeugen und den Artikel 3 durchzusetzen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Besondere Bedeutung haben die Grundrechte (Artikel 1 bis 19). Sie gelten unmittelbar – eine Reaktion der Väter und Mütter des Grundgesetzes auf das nationalsozialistische Unrechtsregime. Artikel 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Am 8. Mai 1949 – auf den Tag genau vier Jahre nach der Kapitulation Deutschlands – verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Ratspräsident Adenauer unterzeichnete es. Anschließend ratifizierten die Länderparlamente die als vorläufig verstandene Verfassung – mit Ausnahme des bayerischen Landtags.
Das Grundgesetz wurde vielfach verändert. Derzeit wird angesichts möglicher extremistischer Mehrheiten debattiert, wie die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts – als Garant der Grundrechte – im Grundgesetz verankert werden kann.