Die Debatte über das Bürgergeld geht weiter. CDU-Vize Laumann meint, eine großzügige Auszahlung ohne ausreichende Prüfung habe während der Pandemie ihren Anfang genommen.
Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Karl-Josef Laumann hat Fehler bei der Grundsicherung für Menschen mit wenig Einkommen eingeräumt. “Bei der Grundsicherung ist schon längere Zeit etwas falsch gelaufen, das müssen wir selbstkritisch betrachten”, sagte der Sozialminister von Nordrhein-Westfalen dem Magazin “Cicero” (Freitag). Das läge aber weiter zurück als die Einführung des Bürgergelds im vergangenen Jahr.
Schon in der Corona-Zeit sei die Sozialhilfe “zu weit geöffnet” worden. “Die Jobcenter haben nichts mehr geprüft, haben nur noch ausgezahlt”, so Laumann. “Diese laxe Handhabung fällt uns jetzt auf die Füße.” Die Ampel-Regierung habe dann das Bürgergeld erfunden, das an ein bedingungslosen Grundeinkommen erinnere. Das sei der falsche Weg und müsse korrigiert werden.
Er könne die Verärgerung in der Bevölkerung nachvollziehen. Die Jobcenter müssten gegenüber Totalverweigerern wieder “Zähne zeigen”. Besonders ungerecht sei auch die zu großzügige Vermögensanrechnung beim Bürgergeld. Das entspreche nicht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Leute.
Das Bürgergeld wird seit dem 1. Januar 2023 ausgezahlt und löste die Hartz IV-Gesetzgebung ab. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung werden Verschärfungen aufgeführt. Mitwirkungspflichten sollen “vereinheitlicht, präzisiert und verschärft werden”. Es solle zudem Meldepflichten geben. Auch die Zumutbarkeitsregeln sollen weiter entwickelt werden. Die Karenzzeiten bei Schonvermögen sollen zudem halbiert werden. Derzeit beträgt die Höhe des Schonvermögens bei Alleinstehenden im ersten Jahr 40.000 Euro, zusätzlich sind 15.000 Euro pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei. Die Karenzzeit, in der es nicht angetastet wird, liegt bei einem Jahr. Vor wenigen Tagen hatte die FDP eine pauschale Kürzung des Bürgergelds um bis zu 20 Euro ins Spiel gebracht.