Der Streit um den Umgang mit Wölfen in Niedersachsen hält an. Die CDU im Landtag kritisierte am Dienstag in Hannover ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg, das die vom Land genehmigte Tötung eines Wolfs in der Region Hannover im Rahmen des sogenannten Schnellabschlussverfahrens untersagt hatte. Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marco Mohrmann, sagte, es sei „für die Akzeptanz des Wolfes in Niedersachsen nicht hilfreich, dass das OVG die Hürden für den Abschuss von Wölfen erhöht hat“.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hatte im März nach mehreren Rinderrissen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover erteilt. Das zuvor von den Umweltministern aus Bund und Ländern verabredete Schnellabschlussverfahren sieht vor, dass Wölfe nach Übergriffen innerhalb von drei Wochen in einem Umkreis von einem Kilometer um das Rissgeschehen getötet werden können, ohne dass die Risse einem bestimmten Wolf genetisch zugeordnet werden muss.
Das OVG hatte die Abschussgenehmigung im konkreten Fall für unrechtmäßig erklärt. Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen könnten nicht pauschal festgelegt werden , sondern es müsse im Einzelfall begründet werden, dass es zu erheblichen Schäden für die Landwirtschaft komme, argumentierten die Richter. Auch müsse der vorhandene Herdenschutz bei Rindern und Pferden als mildere Alternative zum Abschuss näher geprüft werden. Gleichzeitig erklärten die Richter das Schnellabschussverfahren grundsätzlich für rechtens. Es verstoße nicht generell gegen geltendes Naturschutzrecht.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) sagte, die Hürden für Abschüsse im Einzelfall würden durch das OVG-Urteil „deutlich höher und schwieriger“. Zwar seien Schnellabschüsse grundsätzlich möglich, aber sie müssten in jedem Einzelfall ausführlich begründet werden. „Wie dies in der kurzen Zeit zwischen Riss und Abschussverfahren erfolgen soll, bleibt schwierig.“