Mit der Einführung des Bürgergeldes hat die Bundesregierung nach Auffassung der Caritas zwar ein wichtiges Reformvorhaben umgesetzt. Die seit Monaten ungewohnt hohen Inflationsraten führten aber dazu, dass die mit dem Bürgergeldgesetz beschlossenen Erhöhungen der Leistungen von den Preissteigerungen sofort aufgefressen würden, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Die Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes hätten trotz einer Erhöhung der Regelsätze für einen alleinstehenden Erwachsenen von 449 auf 502 Euro „faktisch nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung“.
Der Deutsche Caritasverband fordert, die Berechnung der Regelsätze zu reformieren. Das sei durch die galoppierende Preisentwicklung umso dringlicher geworden, sagte Welskop-Deffaa.
Bessere Beratung
Das Bürgergeld kommt 2023 in zwei Stufen: Zum 1. Januar werden die Regelleistungen erhöht. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten geprüft. Vermögen bleibt bis zu 40.000 Euro ebenfalls ein Jahr geschützt. Zum 1. Juli greift die zweite Stufe, in der unter anderem die Weiterbildungsförderung ausgebaut wird.