Die Teillegalisierung von Cannabis wird wie geplant am 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete am Freitag in Berlin auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte das umstrittenen Gesetz der Ampelkoalition. Damit können Erwachsene bestimmte Mengen der Drogen besitzen, konsumieren und anbauen. Für Minderjährige bleibt der Konsum verboten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb nochmals für die Regelung, nachdem die bisherige Drogenpolitik gescheitert sei. Mehrere Ministerpräsidenten und Landesminister übten hingegen scharfe Kritik und warnten vor den Konsequenzen der Legalisierung. Die Justizminister hatten einen unverhältnismäßigen Aufwand für die geplante rückwirkende Amnestie für Cannabisvergehen beklagt.
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmann (CDU) begründete seine persönliche Ablehnung mit dem Verweis auf die vielen Opfer von Drogenmissbrauch und erinnerte an die ablehnende Haltung von Ärzteverbänden, Psychologen und Juristen. Er warnte davor, eine “Büchse der Pandora” zu öffnen. Die bayerische Landesministerin Judith Gerlach (CSU) bemängelte die knappe Zeit zur Umsetzung. Viele Regelung bedeutenden für die Länder zusätzliche Kosten und einen höheren Personalaufwand. Die Landesjustizministerin von Brandenburg Susanne Hoffmann (CDU) warnte vor einer steigenden Nachfrage und einer wachsenden Zahl an Konsumenten. Die für den Konsum erlaubte Menge an Cannabis sei über privaten Anbau nicht zu erwirtschaften. Deshalb werde der Schwarzmarkt absehbar steigen.
Laut Gesetz ist für Erwachsene der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen und 50 Gramm im privaten Raum erlaubt. Jede Person kann sich außerdem bis zu drei weibliche Pflanzen halten. Bis zu 500 Personen können sich auch zu Cannabis-Clubs zusammenschließen und die Droge zum Eigenbedarf und zur nichtgewerblichen Weitergabe anbauen. Dabei dürfen pro Person 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm innerhalb eines Monats abgegeben werden. Für Erwachsene bis 21 Jahren ist die Abgabe auf 30 Gramm pro Monat beschränkt und der THC-Gehalt ist ebenfalls eingeschränkter; er sorgt für den Rausch. Ein Gramm Cannabis reicht im Schnitt für drei Joints.
Verboten bleibt der Konsum 100 Meter um Anbauvereinigungen sowie um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten sowie tagsüber in Fußgängerzonen. Die Teillegalisierung soll zum 1. April in Kraft treten, die Regelung zu den Clubs zum 1. Juli.