Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Vorstöße skeptisch, Stalking von Politikern unter Strafe zu stellen. „Die körperliche Unversehrtheit ist im Strafrecht umfassend geschützt“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online, Samstag). Hier gehe es in der Praxis eher um Vollzugs- als um Gesetzesdefizite. Entscheidend sei, dass es bei Straftaten schnell zu einer Anklage komme.
Das beste Strafgesetz nütze nichts, wenn die Aufklärungsquoten niedrig seien, erklärte der Bundesjustizminister. Dann gehe jeder Abschreckungseffekt verloren, egal wie weit der Strafrahmen reiche.
Zur Bundesratsinitiative von Sachsen, Stalking von Politikern unter Strafe zu stellen, erklärte Buschmann: „Wir werden uns den Vorstoß genau anschauen.“ Er warne jedoch davor, den Eindruck zu erwecken, dass Politiker sich ganz allgemein vor der eigenen Bevölkerung fürchten müssten.