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Buschmann: Reform des Namensrechts erfüllt Wünsche vieler Menschen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht in der anstehenden Reform des Namensrechts einen Schritt zur Modernisierung der Gesellschaft. „Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit Langem wünschen“, sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Freitag). Mit der Gesetzesnovelle, die am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, sind Doppelnamen für Paare, Namensänderung für Scheidungskinder und der Erhalt der Namenstradition von Minderheiten möglich.

Die Reform aus dem Justizministerium betrifft mehrere Regelungen, die liberalisiert werden sollen. Laut Buschmann können Paare künftig gemeinsam einen Doppelnamen tragen, um „ihre Verbundenheit“ auszudrücken. Ähnliches gelte für Kinder, die in Zukunft ebenfalls einen Doppelnamen tragen dürfen.

Volljährige Kinder könnten zudem vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. „Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen“, erklärte Buschmann. Überdies solle Rücksicht auf besondere namensrechtliche Traditionen genommen werden. Als Beispiele nannte der Minister Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen.