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Buschmann: Keine Einbürgerung für Antisemiten

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, dass antisemitisches Verhalten künftig auch Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht und den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nach sich zieht. „Einbürgerungsbehörden sollen künftig selbst bei Bagatelldelikten wie etwa einer Beleidigung nachforschen, ob die Taten aus antisemitischen Gründen begangen wurden“, sagte Buschmann der „Bild am Sonntag“ in Berlin: „Hat ein Richter festgestellt, dass antisemitische Beweggründe vorliegen, kann der Täter nicht mehr deutscher Staatsbürger werden.“

Die Regierung reformiere derzeit das Aufenthaltsgesetz und das Staatsangehörigkeitsrecht. „Bei Personen ohne deutschen Pass müssen wir auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen in Betracht ziehen“, sagte Buschmann: „Wer gegen Jüdinnen und Juden hetzt, bei dem besteht ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse – und der darf erst recht keinen deutschen Pass bekommen.“

Buschmann sagte weiter, wer die Terrormorde der Hamas billige, wer Symbole der Hamas verwende oder die Fahne Israels verbrenne, begehe Straftaten. „Der Staat muss die Täter ermitteln und zur Verantwortung ziehen“, sagte der Justizminister: „Das ist zwar bei großen Versammlungen und Zusammenrottungen nicht immer leicht. Aber meine Erwartung ist, dass die Polizei die Personalien der Verdächtigen feststellt und Beweismittel sichert.“ Denn nur so komme es auch zügig zu Verurteilungen.