Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet an diesem Dienstag seine Entscheidung zum umstrittenen Kreuzerlass für bayerische Behörden. Der Bund für Geistesfreiheit hält die Vorschrift von 2018 für rechtswidrig und will auf dem Klageweg den Freistaat zum Abhängen der Kreuze verpflichten. Die mündliche Verhandlung fand vergangenen Donnerstag statt. Die bayerischen Verwaltungsgerichte hatten die Klage in den Vorinstanzen als unbegründet abgewiesen.
Die beklagte Vorschrift lautet: “Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.” Der Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern sieht dadurch die Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt.