Die geplanten Regelungen der Bundesregierung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen sind bei allen Bundestagsparteien auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Bei der Ersten Lesung der zwei Gesetzentwürfe am Donnerstag im Bundestag sprach sich die Union allerdings für weitergehende Bestimmungen aus. Linke und AfD kritisierten hingegen die Widerspruchslösung bei der Nutzung der Gesundheitsdaten.
Die Entwürfe für ein “Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens” und für ein “Gesundheitsdatennutzungsgesetz” wurden im Anschluss der Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Kernstück ist das elektronische Rezept, das ab kommendem Jahr verbindlicher Standard werden soll und die elektronische Patientenakte. Sie soll für alle ab 2025 gelten, sofern der Patient nicht widerspricht.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will damit eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa aufbauen. Die Regelungen sehen vor, dass Röntgenbilder, Arztbriefe oder Medikationspläne, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder elektronisch abgespeichert werden und sowohl für den Patienten wie für Praxen und Krankenhäuser einsehbar sind. Beim E-Rezept können Patienten mit einem Code auf dem Handy oder der elektronischen Gesundheitskarte Medikamente erhalten. Pseudonymisierte Gesundheitsdaten sollen künftig auch Krankenkassen und der Forschung zur Verfügung stehen, sofern der Patient nicht widerspricht.
Lauterbach, der krankheitsbedingt nicht sprach, wertete das Gesetz auf der Website des Ministeriums als “dringend benötigte Aufholjagd bei Digitalisierung und Datennutzung”. Die Patientenakte sorge für eine bessere Behandlung und Forschung.
Erwin Rüddel (CDU) begrüßte beide Vorlagen als “deutliche Verbesserung”. Er sprach sich aber für eine allgemeine Anwendung der Telemedizin aus, über Videosprechstunden hinaus. Zudem sollten die Gesundheitsdaten gleichberechtigt der gesamten Forschung zugänglich sein.
Nach den Worten von Janosch Dahmen (Grüne) stärkt die “sichere, transparente Digitalisierung” die Patientenrechte. Zudem erleichtere die Datenerhebung auch politische Entscheidungen. Auch Maximilian Funke-Kaiser (FDP) erwartete sich von den Gesetzen eine bessere Selbstbestimmung der Patienten.