Der Bundestag stimmt am heutigen Freitag über das Gesetz zum Verbot der sogenannten Gehsteigbelästigung ab. Schwangere sollen damit besser vor Demonstrierenden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen geschützt werden, heißt es in der Begründung.
Als “Gehsteigbelästigung” werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass solche Protestaktionen künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Laut Entwurf muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden. In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten.