Wer nicht wegen eines akuten Notfalls schnell in die nächste Klinik muss, möchte sich für planbare Behandlungen gerne informieren, wo er am besten aufgehoben ist. Das soll ein neues Online-Portal künftig erleichtern.
Patienten sollen sich künftig online besser über Leistungen von Krankenhäusern informieren können. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend das Krankenhaustransparenzgesetz. Ein interaktiver Klinik-Atlas im Internet sollen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Daten über die Krankenhausqualität liefern, als ihnen bisher öffentlich zugänglich sind. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten gegen das Gesetz.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, Patientinnen und Patienten hätten ein Recht zu erfahren, was Kliniken leisten. Der Atlas soll konkrete Informationen bereitstellen, die Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung helfen sollen, in welchem Krankenhaus sie welche Eingriffe vornehmen lassen. Genannt werden sollen etwa die Fallzahlen von angebotenen Krankenhausleistungen und die Zahl der Ärzte und Pflegekräfte. Außerdem werden zum Beispiel das Verhältnis von personeller Ausstattung und Leistungsumfang und die Rate an Komplikationen bei bestimmten Eingriffen genannt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums könnten künftig noch weitere Daten aufgenommen werden. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 veröffentlicht werden.
Zugleich sieht das Gesetz finanzielle Entlastungen für Krankenhäuser vor: So sollen Tariflohnsteigerungen schneller ausgeglichen werden. Auch wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro angehoben. Er gilt für den Großteil der Kliniken, die mit den Krankenkassen noch kein Budget aushandeln konnten. Das Gesetz sieht aber keine Soforthilfen für die Kliniken vor, die im Vorfeld von Krankenhausverbänden, Union und Linke wegen drastisch gestiegener Kosten gefordert worden waren.
Das Transparenzgesetz ist ein Baustein von Lauterbachs umfassender Krankenhausreform. Insbesondere die Bundesländer hatten dem Minister vorgeworfen, im Gesetz durch die Hintertür die umstrittene und von den Ländern abgelehnte Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen einzuführen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu, die Veröffentlichung des Klinik-Atlas habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung: “Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.”
Die Krankenkassen hatten das Gesetz im Vorfeld begrüßt, weil es Versicherten und einweisenden Ärzten wichtige Orientierungshilfen zur Behandlungsqualität gebe. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet zusätzliche Bürokratie. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor negativen Konsequenzen des Registers für alte und pflegebedürftige Menschen. Darüber hinaus spielten die Berücksichtigung unterschiedlicher Patientengruppen und eine funktionierende Steuerung der Patienten im Krankenhaus eine entscheidende Rolle für die Krankenhausqualität. “Doch dazu gibt es viel zu wenig und Unkonkretes im Krankenhaustransparenzgesetz”, sagte Vorstand Eugen Brysch. Auch müsse sichergestellt werden, dass es bei einer Notfallaufnahme nicht zu Fehleinweisungen komme.