Für ehrenamtlich Engagierte lohnt sich die Steuererklärung bald noch mehr: Der Bundestag beschloss am Donnerstag, die steuerlich absetzbaren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen anzuheben. Außerdem können Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft separat geltend gemacht werden. Die vielen Einzelregelungen des Gesetzentwurfs können allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten.
Die Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr. Sie gilt für Menschen, die nebenberuflich zum Beispiel als Chorleiter, Sporttrainerin oder Kirchenmusiker im Einsatz sind oder an einer Fachhochschule lehren. Einnahmen aus solchen Tätigkeiten bleiben in Höhe der Pauschale steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale ist inhaltlich breiter angelegt und umfasst zum Beispiel auch Aufwandsentschädigungen für Platzwarte im Amateursport oder für Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins. Sie steigt von 840 auf 960 Euro.
Darüber hinaus wird das sogenannte Haftungsprivileg ausgeweitet. Bislang gilt, dass Ehrenamtliche beim Einsatz in einem Verein nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haften, solange sie maximal 840 Euro im Jahr bekommen. Die neue Vergütungsgrenze liegt bei 3.300 Euro.
Kurzfristig wurde in den Gesetzentwurf noch ein Passus eingearbeitet, der Gewerkschaftsbeiträge separat steuerlich absetzbar macht. Bisher fallen sie in der Regel unter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Künftig können sie bei der Steuererklärung gesondert als Werbungskosten angeführt werden und so das zu versteuernde Einkommen mindern. Angehoben werden zudem die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Der Entwurf enthält noch eine Vielzahl weiterer steuerlicher Maßnahmen. So liegt die Pendlerpauschale künftig einheitlich bei 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag. Derzeit können für die ersten 20 Kilometer der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 30 Cent von der Steuer abgesetzt werden, für jeden weiteren Kilometer sind es bereits 38 Cent. Auch die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie ist Teil des Pakets.
Damit es in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Länderkammer hat die Bundesregierung gebeten, die „entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen nachhaltig zu kompensieren“. Die Bundesregierung lehnt das bislang ab. Insgesamt kostet das Paket den Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro.