Die Bundesregierung will missbräuchliche Geschäfte mit Schrottimmobilien zulasten von Mietern und Kommunen gesetzlich verhindern. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der vorsieht, dass Kommunen für zwangsversteigerte Gebäude künftig eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, bis die Immobilie auch tatsächlich bezahlt ist. Dies soll verhindern, dass der neue Eigentümer durch – oftmals überteuerte – Mieten erhebliche Gewinne erzielt, obwohl er den Gläubigern noch den Kaufpreis schuldet.
Laut Gesetzentwurf ist der Missbrauch mit solchen Schrott- oder Problemimmobilien ein Phänomen in mehreren Kommunen. Dabei werden sanierungsbedürftige Häuser oftmals für einen Preis weit über dem Verkehrswert ersteigert, vor der Übernahme wird aber nur die sogenannte Sicherheitsleistung bezahlt. Die Zahlung dieses kleinen Anteils reicht nach geltendem Gesetz aus, um das Gebäude zu nutzen, etwa zu vermieten. Zwar komme es zu einer Wiederversteigerung, wenn das Gebot nicht bezahlt wird. Zwischen dem ersten Zuschlag und dem Wiederverkauf vergehe aber viel Zeit, in der erhebliche Gewinne durch den Missbrauch erwirtschaftet werden können.