Deutsche Unternehmen sollen künftig nicht mehr Rechenschaft nach dem Lieferkettengesetz ablegen müssen. Das Kabinett billigte eine Vereinbarung der Koalition, wonach Firmen nicht mehr der Berichtspflicht des deutschen Lieferkettengesetzes nachkommen müssen, wenn sie stattdessen nach der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) berichten. Die Regelung ist Teil der „Wachstumsinitiative“, mit der die Bundesregierung unter anderem versprochen hat, mehr Bürokratie abzubauen.
Hilfs- und Umweltorganisationen hatten zuvor vor einer Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes gewarnt, das seit 2023 in Kraft ist. Das EU-Lieferkettengesetz wurde im Mai final verabschiedet und muss nun in den kommenden zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht übersetzt werden. Damit würden weniger Unternehmen unter die Richtlinie fallen, als es bei dem deutschen Lieferkettengesetz der Fall ist. Wie die Umsetzung genau aussehen wird, steht noch aus. Beide Regelungen sollen die Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Standards in Lieferketten sicherstellen.