Die Ampel-Parteien und die Union haben sich offenbar auf einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes geeinigt, um das Bundesverfassungsgericht vor extremen politischen Parteien zu schützen. Festgeschrieben werden solle die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat, ihre Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren, berichtete die Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag), der der Entwurf vorliegt. Ein Passus soll zudem beinhalten, dass alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden binden.
Seit Wochen wird über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung diskutiert. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Anfang Februar für eine parteiübergreifende Initiative geworben. Die Unionsfraktion hatte den Plänen der Ampel-Koalition zunächst eine Absage erteilt. Zuletzt hatte sich der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz in den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe offen für eine Verankerung der Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gezeigt. Zugleich hatte er betont, „keine akute Gefahr für das Bundesverfassungsgericht“ zu sehen.