Die umstrittene Krankenhausreform hat die erste Hürde genommen. Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Mit der Reform will Lauterbach die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern.
Ein wesentliches Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen an medizinischer Erfahrung, Personal und Technik vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe zugewiesen und darf die Leistung abrechnen. Das dürfte die Zahl der Krankenhäuser verringern und für mehr große Kliniken sorgen.
Kliniken sollen von finanziellen Druck befreit werden
Auch soll sich die Finanzierung der Krankenhäuser ändern, so dass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen.