Die Bundesregierung will bedürftige Studenten stärker fördern. Der Länderkammer geht der Regierungsentwurf aber nicht weit genug, um der Lebenswirklichkeit gerecht zu werden.
Der Bundesrat hat von der Bundesregierung Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) verlangt. In ihrer am Freitag in Berlin verabschiedeten Stellungnahme spricht sich die Länderkammer unter anderem dafür aus, die Studienstarthilfe allen bedürftigen Studienanfängern zugutekommen zu lassen und die Bedarfssätze stärker zu erhöhen.
Laut Gesetzentwurf will die Regierung junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro gewähren sowie die Freibeträge erhöhen, für schnellere Bearbeitungszeiten von Anträge sorgen und Bürokratie abbauen. Ferner sollen Empfänger die Möglichkeit erhalten, ohne Angabe von Gründen in einem weiteren “Flexibilitätssemester” über die Höchstdauer des Bafög-Bezugs hinaus gefördert zu werden. Auch die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll verlängert werden.