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Bundesrat drängt auf Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege

Die Bundesländer wollen die Leiharbeit in der Pflege eindämmen. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung am Freitag auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und zugleich die Arbeit in der Pflege attraktiver zu machen. Damit solle ein Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und denjenigen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen verhindert werden, die Stammpersonal beschäftigen. Bayern hatte einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt.

Wegen der herrschenden Personalnot verdienen Leiharbeitskräfte in der Pflege zum Teil deutlich besser als fest angestellte Pflegekräfte. Zugleich machten Zeitarbeitsfirmen Leiharbeitnehmern mehr Zugeständnisse – insbesondere bei Arbeits- und Einsatzzeiten in Nacht- oder Wochenendschichten, heißt es. Das führt teilweise zur Abwanderung von bislang festangestellten Pflegekräften in die Leiharbeit.

Der Bundesrat sprach sich unter anderem dafür aus, zu prüfen, ob ein Vergütungsdeckel überzogene Löhne der Leiharbeitsunternehmen verhindern könne. Auch solle die Bundesregierung prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften beziehungsweise eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Leiharbeitsfirmen sollten außerdem in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden.

Die Länderkammer schlägt außerdem vor, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten und wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, Konzepte für einen Ausfall von Pflegekräften aufzustellen – zum Beispiel Springerpools. Mehrkosten in Pflegeheimen dürften aber nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden, sondern müssten von den Kassen finanziert werden. Auch für Krankenhäuser müsse eine Regelung gefunden werden, mit der die Vergütungen von Pflegekräften in Springerpools refinanziert würden, wenn sie über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgehen.