Weihnachtszeit ist Reisezeit. Das weiß auch die Bundespolizei in NRW. Ein Verbot gefährlicher Gegenstände soll die Sicherheit der Menschen etwa an Bahnhöfen erhöhen.
Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen will das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen in den kommenden Wochen untersagen. Dadurch werde etwa die Anreise auf Weihnachtsmärkte abgesichert, teilte die Polizei am Mittwoch in Sankt Augustin mit. Das geplante Mitführverbot gelte für 26 Bahnhöfe im Land zwischen dem 15. November und dem 23. Dezember, unter anderem in Köln, Düsseldorf, Essen und Aachen.
Zur Durchsetzung der Maßnahme setzt die Polizei nach eigenen Angaben auf verstärkte Kontrollen, auch von Gepäckstücken. Verstöße gegen das Mitführverbot könnten mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohten auch strafrechtliche Konsequenzen. Das Verbot umfasse Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (etwa Messer, Beile und Pistolen), Luftdruck- und CO2-Waffen sowie alle weiteren Objekte, die Menschen verletzen könnten.
Anschläge wie die Messerattacke in Solingen machten es nötig, das Mitführen gefährlicher Gegenstände bei Veranstaltungen zu verhindern, hieß es. Mehr als 2,2 Millionen Menschen nutzten in NRW im Durchschnitt täglich die Bahn. Besonders bei Events wie Weihnachtsmärkten seien Bahnhöfe stark besucht. Die Anzahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW sei auf einem hohen Niveau und 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen.