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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Klimaanpassung

Städte, Landkreise und Gemeinden sollen sich an die Folgen des Klimawandels anpassen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz beschlossen.

Städte sollen mehr begrünt werden - das ist einer der Punkte für ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz (Archivbild)
Städte sollen mehr begrünt werden - das ist einer der Punkte für ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz (Archivbild)Imago / Jochen Tack

Künftig sollen alle Städte, Landkreise und Gemeinden ihr Handeln an die Folgen des Klimawandels anpassen. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin den Entwurf für ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Klimaanpassungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, mit dem Ziel, Bevölkerung, Natur, Wirtschaft und Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Die Wirksamkeit soll anhand von Zielvorgaben überprüft werden, um nachsteuern zu können.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erklärte, Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser zwängen zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Mit dem Gesetz werde erstmals ein verbindlicher Rahmen für Bund, Länder und Kommunen geschaffen.

Bäume pflanzen und Flächen entsiegeln

Zu den künftigen Aufgaben der Kommunen gehören lokale Risikoanalysen und Anpassungspläne. In Städten kann das etwa bedeuten, dass Flächen entsiegelt oder Bäume gepflanzt werden müssten, um die Auswirkungen von Hitzewellen abzumildern. Der Bund hilft mit Informationen und Beratungen durch das 2021 gegründete „Zentrum KlimaAnpassung“ und fördert derzeit lokale Vorhaben im Rahmen von Modellprojekten.

Das Ziel ist aber eine dauerhafte, gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Darüber wird derzeit im Rahmen der Umweltministerkonferenz gesprochen. Das Klimaanpassungsgesetz soll 2024 in Kraft treten. Es wird im nächsten Schritt vom Bundestag beraten.