Zuletzt hatte sich Bundesjustizminister Buschmann eher skeptisch gegenüber einem Verbotsfahren der AfD gezeigt. Nach einem Gerichtsurteil schließt er ein Verbot der Partei offenbar nicht mehr aus.
Die juristische Bewertung der AfD könnte sich aus Sicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) künftig verändern. Wenn neue Erkenntnisse zeigen sollten, “dass wir es mit einer Partei zu tun haben, bei der gerichtsfest bewiesen werden kann, dass sie möglicherweise sogar mit Gewalt bereit wäre, die Ordnung des Grundgesetzes zu überwinden, dann wäre die Lage natürlich eine andere”, sagte Buschmann dem Sender phoenix am Wochenende.
Neues könnte an Licht kommen, da das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf.
Ein Parteienverbot sei die Ultima Ratio, fügte der Minister hinzu. “Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben. Es soll mit Argumenten dafür gesorgt werden, dass es immer demokratische Mehrheiten gibt.” Ein Parteienverbot habe es zwar in der Geschichte der BRD schon gegeben, die Hürden dafür seien aber sehr hoch und im Laufe der Zeit immer strenger geworden.