Ein Weimarer Richter ist rechtmäßig wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, nachdem er während der Corona-Pandemie Maskenverbote an zwei Schulen angeordnet hatte. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied, weist das Urteil des Landgerichts Erfurt weder formelle noch sachliche Rechtsfehler auf. Der Richter hatte eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung erhalten. (AZ: 2 StR 54/24)
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Familienrichter im April 2021 auf Antrag einer Mutter zweier schulpflichtiger Kinder einzelne Coronaschutzmaßnahmen
an zwei Weimarer Schulen untersagt. Er wertete die vom Land Thüringen angeordnete Pflicht zum Tragen von Schutzmasken als „Kindeswohlgefährdung“.
Das Landgericht rügte, dass der Familienrichter gezielt nach Kindern gesucht habe, für deren Anfangsbuchstaben er zuständig gewesen sei. So habe er eine Entscheidung über die Maskenpflicht fällen wollen. Den Entschluss hierfür habe er bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst.
Der BGH bestätigte nun die Verurteilung. Der Familienrichter habe vor Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Coronaschutzmaßnahmen heimlich über seine private E-Mail-Adresse Sachverständige ausgewählt, die mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmten. Diese Verfahrensverstöße wögen so schwer, dass es auf die konkreten Motive des Angeklagten nicht ankomme, erklärte der Bundesgerichtshof.
Das nun rechtskräftige Urteil des Landgerichts hat auch Folgen für die berufliche Laufbahn des seit Januar 2023 vom Dienst suspendierten Familienrichters. Denn bei einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren sieht das Gesetz die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vor.