Karlsruhe/Lüneburg – Das Lüneburger Urteil im Fall des früheren SS-Mannes Oskar Gröning (95) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat Revisionsanträge gegen das Urteil zurückgewiesen, wie er in Karlsruhe mitteilte. Der Bundesgerichtshof hat damit erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem früheren Konzentrationslager höchstrichterlich bestätigt. Gröning war vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz in 300 000 rechtlich zusammenhängenden Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Buchhalter hat aus Sicht des Lüneburger Gerichts 1944 das Morden im Vernichtungslager Auschwitz unterstützt. epd
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