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Bund geht von bis zu 7.500 Prüffällen von Cannabis-Straftaten aus

Wegen der Cannabis-Legalisierung am 1. April rechnet die Bundesregierung mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an die Fraktionen und Länder hervor, welches den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Freitag) vorliegt. Demnach sitzen von den bundesweit rund 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Menschen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft. Von diesen bezögen sich wiederum wohl nur etwa wenige hundert Fälle auf Cannabis und ständen im Zusammenhang zur Gesetzesänderung.

Ende Februar hatte der Bundestag die Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass vom 1. April an Personen ab 18 Jahren bis zu 50 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch besitzen dürfen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen wird erlaubt. Von Juli dieses Jahres an soll der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden, aus dem die Mitglieder begrenzte Mengen beziehen dürfen.

Vor einer Überlastung der Justiz hatten etwa Landesminister wie der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU), aber auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt und der Deutsche Richterbund gewarnt. Letzterer ging von mehr als 100.000 zu überprüfenden Akten bundesweit aus.

Dem widersprechen Lauterbach und Buschmann. Der Gesundheitsminister sagte den Funke-Zeitungen, dass die Kritik an der Amnestie der Cannabisstraftäter „massiv übertrieben“ sei. „Der Aufwand ist vertretbar“, betonte Lauterbach. „Niemand soll im Gefängnis bleiben müssen, weil den Gerichten eine Stunde Arbeit erspart werden soll.“

Weder die Justizbehörden noch ihre Mitarbeiter könnten belangt werden, wenn jemand nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort freigesprochen werde, unterstrich der SPD-Politiker. Es sei in Ordnung, dass die Gerichte ihre Zeit bräuchten. „Die Alternative wäre, dass gar kein Freispruch käme, um den Gerichten Arbeit zu sparen“, betonte Lauterbach. Wahrscheinlich gehe es den Justizministern um mehr als eine Überlastung der Gerichte, denn insgesamt würden die Gerichte entlastet.