Der Gemeinderat von Eslarn wollte eine nach einem Missbrauchstäter benannte Straße umbenennen. Doch nun wurde ein Bürgerbegehren zugelassen, das dieses Vorhaben verhindern will.
In Eslarn im Oberpfälzer Wald wehren sich Bürger gegen den Beschluss ihrer Gemeinde, eine nach einem Missbrauchstäter benannte Straße umzubenennen. Anlieger der Georg-Zimmermann-Straße sammelten dafür 684 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Über dessen Zulassung hatte der Gemeinderat am Dienstagabend zu befinden. Er stimmte mit 10 zu 2 Stimmen dafür, wie der Erste Bürgermeister Reiner Gäbl der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage sagte: “Es hat keine Diskussion oder Auseinandersetzung gegeben.” Am 24. November soll das Bürgerbegehren durchgeführt werden. Die Gemeinde zählt 2.750 Einwohner (Stand: Ende 2023).
Der aus Eslarn stammende Regensburger Diözesanpriester Georg Zimmermann (1916-1984) war einst Diözesanmusikdirektor und ein wegen Kindesmissbrauch verurteilte Straftäter, der dafür im Gefängnis saß. In seiner Heimatgemeinde, wo der Geistliche seit 1973 seinen Ruhestand verbrachte, war er jedoch weiter ein angesehener Mann, nach dem eine Straße benannt wurde. Auf Initiative des Betroffenenbeirats des Bistums Regensburg hatte der Eslarner Gemeinderat im Mai dieses Jahres eine Umbenennung beschlossen.
Gäbl führte aus, dass es formaljuristisch gegen den Antrag keine Einwände gegeben habe. Er zeigte sich aber massiv verärgert über das Ansinnen und bezeichnete es als “unverschämt”, dass die Antragsteller in ihrer Begründung mit keinem Wort Zimmermann als verurteilten Straftäter bezeichnet hätten. Im Nachhinein forderten sie aber, unter dem Straßennamen eine Ergänzung anzubringen, in der über die Taten des Priesters informiert werde.
Die Gegner hatten argumentiert, dass es nach der Haftentlassung bis zum Tod von Zimmermann weder Anzeigen noch polizeiliche Ermittlungen gegeben habe. “Erst lange nach seinem Tod äußerten sich vermeintlich Betroffene. Eine juristische Aufarbeitung war demnach nicht möglich.” Zudem sei die Umbenennung der Straße für jeden Anwohner mit einem “immensen organisatorischen und finanziellen Aufwand” verbunden.
Der Bürgermeister kündigte an, die Gemeinde werde noch vor der Abstimmung eine Aufklärungsschrift veröffentlichen, in der ausführlich über das Vergehen von Zimmermann informiert werde. Dieser war 1969 vom Landgericht Weiden wegen mehrere Fälle von teils schwerer “Unzucht mit Abhängigen” zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden.