Das kommunale Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ mahnt für finanzschwache Kommunen in Nordrhein-Westfalen erneut eine Altschuldenregelung an. Auch müssten zweckgebundene Fördermittel stärker zugunsten pauschaler Mittel weichen, erklärte das Bündnis am Montag in Oberhausen. In seinem Fünf-Punkte-Plan fordern die mehr Kommunen zudem vom Land, sich stärker an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu beteiligen.
NRW sei das einzige Bundesland, das bisher keine Altschulden-Lösung für die Kommunen gefunden habe, die weitgehend unverschuldet finanzschwach geworden sind, hieß es. Positive Beispiele gebe es unter anderem in Hessen und im Saarland. Die jetzige NRW-Landesregierung habe zwar eine Altschuldenregelung im Koalitionsvertrag festgehalten. Ihr erster Vorschlag im Sommer 2023 sei aber von Sachverständigen und dem Bundesfinanzminister als unzureichend kritisiert worden, unter anderem, weil der Ansatz keinen substanziellen finanziellen Beitrag des Landes zur Lösung enthalten habe.
Das Bündnis der Städte fordert zudem eine Reform der Verteilung von Fördermitteln. Es gebe zu viele Programme, und der bürokratische Aufwand sei zu hoch. Für die finanzschwachen Städte und Gemeinden sei die Situation zusätzlich erschwert. Diese hätten nicht die personellen Kapazitäten für die umfangreichen Anträge und kein Geld für den erforderlichen Eigenanteil. Deshalb forderte das Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ pauschal eine Halbierung der zweckgebundenen Fördermittel des Landes zugunsten einer kommunalen Investitionspauschale.
Das Land NRW müsse die Kommunen auch wieder stärker am Landessteuer-Aufkommen beteiligen, mahnte das Bündnis. Die sogenannte Verbundquote sei in den 1980er Jahren von 28,5 auf 23 Prozent abgesenkt worden und müsse wieder angehoben werden. Damit könnten der Nachholbedarf bei Instandhaltungen und Investitionen in die Infrastruktur, die steigenden Ausgaben für laufenden Aufgaben sowie die Zukunftsthemen Klimaschutz und Digitalisierung finanziert werden.
Die finanzschwachen Städte und Gemeinden seien überdurchschnittlich von steigenden Kosten für Sozial- und Jugendhilfeleistungen betroffen, unterstrich das Bündnis. Insbesondere die Beteiligung des Landes an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung müsse dringend erhöht und für die Zukunft dynamisiert werden.